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Sachsen erhält weitere Bundesfinanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen

Die vom Bundeshaushaltsplan ausgewiesenem Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen für das Jahr 2018 sind durch die Bundesländer nicht vollständig in Anspruch genommen worden. Sachsen profitiert von der Umverteilung der zurückgegebenen Mittel und erhält über die ihm zustehenden Mittel, die zu einhundert Prozent ausgeschöpft wurden, zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 2.690.000 Euro.

„Die Fördermittel für den Städtebau sind sehr begehrt. Denn mit gezielten Investitionen in städtebauliche Maßnahmen werden Städte und Gemeinden attraktiver und die Lebensqualität der Bürger steigt. Mit den nun zusätzlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln können die sächsischen Städte und Gemeinden weitere Maßnahmen zur städtebauliche Weiterentwicklung umsetzen. Die Bürger und die heimische Wirtschaft werden davon profitieren.“, so der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen im Deutschen Bundestag, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Marco Wanderwitz.

Bundesfinanzhilfen zur Städtebauförderung, welche nicht in Anspruch genommen werden, können auf andere Bundesländer zum Einsatz in der Städtebauförderung umverteilt werden. Die Länder Hessen und Saarland haben ihre Bundesfinanzhilfen für dieses Jahr nicht voll in Anspruch genommen, so dass eine Umverteilung die Finanzmittel in Höhe von insgesamt 8.069.000,- Euro auf andere Länder möglich wurde. Die zurückgegebenen Mittel werden gleichmäßig auf die Länder Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen verteilt. Für diese Mittelumverteilung können nur Länder berücksichtigt werden, die selbst keine Mittel zurückgegeben haben und zusätzlichen Bedarf kofinanzieren können.