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Parlamentarischer Staatssekretär Wanderwitz: Neue Grundrente trägt auch wirtschaftlichem Umbruch nach Ende der DDR Rechnung

Parlamentarischer Staatssekretär Wanderwitz: Neue Grundrente trägt auch wirtschaftlichem Umbruch nach Ende der DDR Rechnung

Der Deutsche Bundestag hat am 2. Juni 2020 die Einführung der neuen Grundrente beschlossen. Die Rentenansprüche von langjährigen Beitragszahlern werden auf nahezu 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners aufgestockt. Bedingung ist, dass durch Erwerbstätigkeit, Kindererziehung oder Pflegezeiten mindestens 33 Jahre Beiträge in der Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer Marco Wanderwitz begrüßt den Beschluss: „Wer sein halbes Leben lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll davon im Alter auch profitieren. Das ist eine Frage von Respekt und Anerkennung. Ich freue mich, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Grundrente so gewählt wurden, dass auch in den neuen Bundesländern viele Menschen davon profitieren können. Der gewaltige wirtschaftliche Umbruch nach dem Ende der DDR hat die Erwerbsbiografien vieler Menschen in den neuen Bundesländern nachhaltig beeinträchtigt. Das wirkt sich bis heute auf deren Einkommen aus. Es ist gut, dass die finanziellen Einbußen jetzt im Alter durch die Grundrente abgemildert werden.“

Die Grundrente wird mit Wirkung ab 1. Januar 2021 eingeführt.