Riegel vorgeschoben - Unternehmen vor Abmahnvereinen geschützt

Der Bundestag beschloss am 10. September das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Kleine und mittlere Unternehmen sind nun vor Abmahnmissbräuchen und finanziellen Nachteilen wegen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt. Abmahner können keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn etwa Angaben im Impressum falsch oder unvollständig sind.

„Das ist ein wichtiges Signal vor allem für kleine Online-Händler aber auch andere Branchen. Mit dem Gesetz wird ein guter Ausgleich zwischen den Interessen von Unternehmen und ihren Wettbewerbern geschaffen. Wir stärken den Schutz kleiner und mittlerer Unternehmen vor Auswüchsen des Abmahnmissbrauchs“, betont der Dresdner Bundestagsabgeordnete Andreas Lämmel.

Abmahnungen sollen nicht zur Summierung von Gebühren und Vertragsstrafen führen, sondern zur Förderung eines fairen Wettbewerbs im Sinne aller Marktteilnehmer. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen verschärft, unter denen Unternehmen, Verbände oder Einrichtungen berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen. Das Wettbewerbsrecht kann nicht mehr als Vorwand genutzt werden, um rechtschaffene Unternehmen wegen kleinster Verstöße zur Kasse zu bitten. Es wird auch verhindert, Mitbewerber mit Strafen zu überziehen und somit zu versuchen, sie in die Insolvenz zu treiben. Zudem wird Abmahnvereinen mehr Transparenz abgefordert.