Wk 151 Marian Wendt Bild Jan Kopetzky

Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität

Das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Anschlag von Halle und der rechtsextreme Amoklauf von Hanau waren Taten, die aus Hass verübt wurden. Eine Umfrage unter 2500 Bürgermeistern für das ARD-Politmagazin "report München" ergab, dass 64 Prozent bereits beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen wurden. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat der Bundestag am Donnerstag das "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" debattiert.

Der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert dazu: "Morddrohungen in sozialen Medien gegen kommunalpolitisch engagierte Menschen, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierte Straftaten - gegen all diese Hasskriminalität wollen wir mit neuen Regeln und Strafverschärfungen vorgehen. Auch gegenüber nordsächsischen Bürgermeistern, Stadt- und Gemeinderäten vernehme ich immer häufiger, dass sie beleidigend verbal angegriffen und gar bedroht werden - bei Veranstaltungen wie dem Besuch der Bundeskanzlerin in Torgau und auf noch ähnliche Weise in den sozialen Medien. Selbst vor Kindern von Kommunalpolitikern machen manche verwirrte Köpfe nicht halt. Dem müssen wir entschieden entgegentreten. Aus Worten sollen keine Taten in Nordsachsen werden - das ist mir wichtig, dafür setze ich mich ein."

Morddrohungen, volksverhetzende Äußerungen und andere strafbare Inhalte werden meist über soziale Netzwerke veröffentlicht. Die Anbieter großer Netzwerke und Plattformen werden nun in die Pflicht genommen, solche Inhalte zu melden. Dafür wird beim Bundeskriminalamt (BKA) eine neue Zentralstelle eingerichtet und 300 neue Stellen geschaffen. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen soziale Netzwerke dem BKA zudem die letzte IP-Adresse und Port-Nummer, die dem Nutzerprofil zuletzt zugeteilt war, mitteilen.

Auch im Strafgesetzbuch (StGB) sind Verschärfungen geplant. Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, soll mit bis zu zwei statt mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 185 StGB) bestraft werden können. Antisemitische Tatmotive sollen als strafschärfende Beweggründe in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden (§ 46 Abs. 2 StGB). Die Änderung ist eine Reaktion auf einen enormen Anstieg antisemitischer Straftaten - seit 2013 um über 40 Prozent. Der besondere Schutz des § 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nachrede soll ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Wendt: "Alle gewählten Vertreter des Volkes sind ein wichtiger Teil unserer Demokratie - sie tragen Verantwortung und wollen unser Zusammenleben gestalten. Ohne sie würde Deutschland nicht mehr funktionieren. Wer mit ihren Entscheidungen nicht einverstanden ist, kann ihnen bei der nächsten Wahl das Vertrauen entziehen - das ist legitim. Beleidigen, verleumden, herabsetzen oder gar körperliche Angriffe, um einzuschüchtern oder kluge Bürgerinnen und Bürger vom politischen Engagement abzuhalten, ist gefährlich für unsere Demokratie. Wichtig ist daher das deutliche Signal, dass in unserer Gesellschaft keinerlei Platz für Hasskriminalität und Rechtsextremismus ist."

Rettungskräfte im Einsatz sind erst vor zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken geschützt worden. Dieser Schutz soll nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt werden.